
Mit Wohnvorteil wird der Vorteil bezeichnet, den ein Ehegatte aus der mietfreien Weiternutzung einer Wohnung hat. Nutzung von eigenem Eigentum Verbleibt ein Partner im gemeinsamen Haus/der gemeinsamen Wohnung während der Trennungszeit, ist ihm zunächst nur ein subjektiver Wohnvorteil in Höhe der Kosten anzurechnen, die er hätte, wenn er eine ad...
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